Schachtscheinantrag
Bitte beantragen Sie Schachtgenehmigungen nur innerhalb unserer nachfolgenden Versorgungsbereiche:
und mindestens 10 Tage vor dem geplanten Baubeginn. Nur dadurch kann sichergestellt werden, dass alle notwendigen Informationen und Genehmigungen rechtzeitig vorliegen! Auch bei Havarien ist in jedem Fall eine Schachtgenehmigung zu beantragen.
Die verspätete oder unterlassene Beantragung der Schachtgenehmigung kann zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen
führen, einschließlich der Verantwortung für Schäden an Versorgungsleitungen und möglichen Schadensersatzansprüchen.
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
Die Bearbeitung von Schachtscheinanträgen wird üblicherweise kostenfrei angeboten. Eine bereits erteilter und zeitlich abgelaufener Schachtschein kann einmalig kostenfrei verlängert werden. Bei mehrfachen Anfragen für den gleichen Bereich behalten wir uns die Berechnung des Bearbeitungsaufwandes vor.